Protest gegen 100 Milliarden Neuverschuldung für Rüstungswahn!
Das Positive zuerst! DIE LINKE stimmte am Freitag als einzige Partei im Bundestag geschlossen gegen den Wahnsinn von 100 Milliarden zusätzliches Sondervermögen für Aufrüstung!
590 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 80 Abgeordnete dagegen, 20 enthielten sich. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und auch großen Teilen der AfD wurde die Grundgesetzänderung beschlossen, um die 100 Milliarden Euro Sonderschulden für Aufrüstung zu ermöglichen. Die Festschreibung im Grundgesetz macht die Beschlussfassung nahezu unumkehrbar. Außerdem sollen ab sofort mehr als 2 Prozent des BIP für das Militär jährlich ausgegeben werden.
Vor dem Bundestag fand eine Protestversammlung statt, in der kreativ veranschaulicht wird, wofür 100 Milliarden zum Nutzen der breiten Bevölkerung ausgegeben werden können.
Bundesrat, Berlin, 10. Juni 2022
Weg frei für Rüstungswahnsinn
Der Bundesrat hat die Grundgesetzänderung zur Aufrüstung der Bundeswehr beschlossen und den Plänen über 100 Milliarden Euro mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer stimmte der Änderung des Grundgesetzes zu. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken – Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen – enthielten sich.
Bei Ihrer Anreise wurden die LandesvertreterInnen von ca. 25 aufrechten AktivistInnen lautstark empfangen:
"Nicht in unserem Namen!"
Den Friedensauftrag aus Art. 26 GG endlich einlösen!
Verfassungsfeinde
Der Grundgesetzartikel 26 legt im Kontext mit Artikel 24 und 25 sowie der Präambel des Grundgesetzes die Friedensverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland fest. Artikel 26 Grundgesetz fordert explizit, alle friedensstörenden Handlungen, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges, unter Strafe zu stellen.
Inzwischen hat sich die Bundesrepublik Deutschland 1999 an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien beteiligt. 2003 war die Bundesrepublik Deutschland an dem auch vom UN-Generalsekretär Kofi Annan als völkerrechtswidrig gekennzeichneten Angriffskrieg gegen den Irak beteiligt.
offener Verfassungsbruch
Zur Geschichte des Verrats am Friedensgebot des Grundgesetzes
Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland wurde in Bonn am 23. Mai 1949 verkündet. In den mehr als 70 Jahren seines Bestehens hat es mehr als nur Blessuren hinnehmen müssen. Die starken Seiten des Grundgesetzes, zu denen das Friedensgebot bzw. der Friedensauftrag sowie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gehören, sind durch Grundgesetzänderungen,
-ergänzungen, Verfassungsgerichtsentscheidungen und durch die konkrete Realpolitik oft bis in ihre Kerngehalte ausgehöhlt worden.
Es kommt die Zeit
Wie viele andere politische Strömungen, traten die Kommunisten für die Enteignung der Monopole, Großgrundbesitzer und für die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft ein. Sie forderten die Gleichstellung von Mann und Frau, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Mitbestimmung der Gewerkschaften, ein garantiertes Streikrecht für Arbeiter als Verfassungsgrundsatz, die Gleichstellung der Jugend, das Wahlrecht ab 18 Jahren, ein unverfälschtes Verhältniswahlrecht und nicht zuletzt die Ächtung des Krieges, wie schon im Art. 69 der hessischen Verfassung von 1946 verankert.